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Europarl.tv
ist der Internetvideodienst des Europäischen Parlaments. Er dient als Informationsquelle und berichtet über die Tätigkeiten des Parlaments, wie die Mitglieder die politischen Entwicklungen mitgestalten und Rechtsvorschriften verabschieden, die sich auf das Alltagsleben in der gesamten EU auswirken.
Die Videos bieten eine Mischung aus Nachrichten, Hintergrundberichten und Bildungsprogrammen. Für die meisten Videos stehen Untertitel in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung. Zudem ist EuroparlTV in den sozialen Medien vertreten.
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Die Videos bieten eine Mischung aus Nachrichten, Hintergrundberichten und Bildungsprogrammen. Für die meisten Videos stehen Untertitel in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung. Zudem ist EuroparlTV in den sozialen Medien vertreten.
Die Institutionen der Europäischen Union
Das Europäische Parlament
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter von 510 Millionen europäischen Bürgerinnen und Bürgern. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Europawahl fand am vom 23.-26. Mai 2019 statt. Das Parlament besteht aus 751 Abgeordneten (ab Juli 2019) und setzt sich aus acht länderübergreifenden Fraktionen zusammen. Die Sitzverteilung ist je nach Größe und Einwohnerzahl eines Landes unterschiedlich. Die meisten Abgeordneten stellt Deutschland mit 96 Sitzen, gefolgt von Frankreich und Italien. Der offizielle Sitz des Europäischen Parlamentes ist Straßburg. Es arbeitet jedoch auch in Brüssel und Luxemburg.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission besteht aus 28 Mitgliedern - ein Vertreter aus jedem Mitgliedsstaat - und wird für fünf Jahre ernannt. Die aktuelle Kommission ist seit dem
1. November 2014 im Amt. Sie besteht aus 20 Kommissaren, die in Fachressorts tätig sind, sieben Vize-Präsidenten, die fachübergreifend arbeiten und dem Präsidenten Jean-Claude Juncker. Der Sitz der Europäischen Kommission ist in Brüssel.
Als Vertreter aus Deutschland ist Günther Oettinger als Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft im Amt.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat legt den allgemeinen politischen Kurs der Europäischen Union fest und entscheidet im Konsens. Er ist jedoch nicht befugt, Rechtsvorschriften zu erlassen.
Präsident des Europäischen Rates ist der frühere polnische Premierminister Donald Tusk. Sein Sitz ist in Brüssel.
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Der Rat teilt sich mit dem Europäischen Parlament die Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnis. Des Weiteren ist er dafür zuständig, die Gründzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedsstatten abzustimmen und die gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu entwickeln. Insgesamt tagt der Rat in zehn unterschiedlichen Zusammensetzungen: Auswärtige Angelegenheiten, Allgemeine Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen, Justiz und Inneres, Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Verkehr, Telekommunikation und Energie, Umwelt sowie Bildung, Jugend, Kultur und Sport.
Die Europäische Zentralbank
Mitglieder der EZB sind die Zentralbanken der Mitgliedsstaaten des Euro-Raums. Die Europäische Zentralbank ist ein unabhängiges EU-Organ und fällt ihre Entscheidungen ohne Weisungen von den Regierungen der Mitgliedsstaaten oder anderen EU-Institutionen.
Der Sitz der Europäischen Zentralbank ist in Frankfurt am Main.
Der Europäische Gerichtshof
Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs ist Luxemburg.
Die vier Hauptbereiche des EuGH sind:
Vertragsverletzungsklagen: Diese werden von der Europäischen Kommission eingeleitet, wenn angenommen wird, dass ein Mitgliedsstaat gegen EU-Recht verstößt.
Nichtigkeitsklagen: Hält ein Mitgliedsstaat, der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission oder das Europäische Parlament einen Rechtsakt der EU für rechtswidrig, kann der Europäische Gerichtshof diesen für nichtig erklären.
Untätigkeitsklagen: Die Mitgliedsstaaten und andere EU-Institutionen können gegen das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und auch den Rat der Europäischen Union Klage erheben, wenn diese es versäumt haben, Entscheidungen zu treffen, zu denen sie laut EU-Vertrag verpflichtet sind.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Hat ein nationales Gericht Zweifel bei der Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift, kann es dabei den EuGH zu Rate ziehen. Dieser erlässt eine Vorabentscheidung, an der sich orientiert werden kann.
Der Europäische Gerichtshof ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg.
Der Europäische Rechnungshof
Der Sitz des Europäischen Rechnungshofes ist Luxemburg.
Vertiefende Informationen zu diesen sieben Institutionen und weiteren Organen der Europäischen Union finden Sie in der Broschüre "So funktioniert die EU".